21. September 2020

Appell an den Deutschen Bundestag: Rüstungsexportkontrollgesetz jetzt!

Aktion3 - Rüstungsexportkontrollgesetz jetzt!

Die Aktion wurde am 27.09.2021 beendet. Wir bleiben natürlich an dem Thema dran!

+++ Dokumentation der Aktion +++

Deutschland gehört seit Jahren zu den Top 5 der größten Waffenexporteure der Welt. Im Jahr 2019 erreichten die Rüstungsexporte mit einem Genehmigungswert von über acht Milliarden Euro ihren bisherigen traurigen Höhepunkt. Ein großer Teil der Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter werden an Länder geliefert, die an Kriegen beteiligt sind, massiv Völkerrecht und Menschenrechte verletzen oder sich in Krisenregionen befinden.  

Um diese Rüstungsexportpolitik zu stoppen, müssen wir JETZT aktiv werden!

Fordere die Bundestagsabgeordneten in Deinem Wahlkreis dazu auf, sich für ein Rüstungsexportkontrollgesetz einzusetzen. Schicke ihnen eine E-Mail und mache deutlich, dass Du gegen Waffenexporte an kriegsführende und menschenrechtsverletzende Staaten und für ein Gesetz bist, dass der bisherigen Rüstungsexportpolitik ein Ende setzt. Deine Stimme zählt!

Eine Aktion der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ in Kooperation mit dem Netzwerk Friedenskooperative.

Vorschau E-Mail-Text

Hier kannst du dir den Text der E-Mail anschauen

Rüstungsexportkontrollgesetz jetzt!
[Hier wird der Name der Empfängerin/des Empfängers automatisch eingefügt]

ich wende mich aus Ihrem Wahlkreis an Sie und appelliere an Ihre friedenspolitische und moralische Verantwortung. Deutsche Rüstungsexporte befördern bewaffnete Konflikte und kriegerische Auseinandersetzungen und gefährden Menschenleben und Menschenrechte. Ich appelliere an Sie und Ihre Partei:

  • Setzen Sie sich für ein Rüstungsexportkontrollgesetz ein, damit Rüstungsexporte streng kontrolliert und nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden.
  • Fordern Sie, dass alle Mitglieder des Bundestages über das Gesetz frei nach ihrem Gewissen entscheiden können, ohne das Ergebnis durch Parteibeschlüsse vorweg zu nehmen.
  • Treten Sie dafür ein, dass die Menschenrechte und das Völkerrecht Vorrang gegenüber außen- und sicherheitspolitischen oder wirtschaftlichen Interessen erhalten.

Begründung:
Die Bundesregierung bezeichnet ihre Rüstungsexportpolitik seit Jahren als restriktiv. Die von ihr erteilten Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern stehen jedoch im Gegensatz dazu. Deutschland gehört seit Jahren zu den Top 5 der größten Waffenexporteure der Welt. 2019 wurden mit einem Wert von über acht Milliarden Euro so viele Rüstungsexporte wie noch nie genehmigt. Zu den größten Empfängern gehörte u.a. die am Jemenkrieg beteiligten Vereinigten Arabischen Emirate (257 Mio. Euro).

Berichte der Vereinten Nationen über Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen durch Mitglieder der Militärkoalition im Jemen haben die Bundesregierung nicht dazu veranlasst, ihre Waffenexporte an z.B. die Vereinigten Arabischen Emirate einzustellen. Zur Begründung hieß es, dass der Bundesregierung, obwohl ihr die Berichte bekannt sind, wonach „alle Konfliktparteien sich schwerer Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen humanitären Völkerrechts schuldig gemacht haben“, „keine Erkenntnisse vor[liegen], die als belastbarer Nachweis konkreter Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen gewertet werden können.“ (Drs. 19/18828, 21.04.2020, Frage 10)

Das „belastbare Nachweise“ vermeintlich fehlen, darf nicht dazu führen, dass Rüstungsexporte weiterhin genehmigt werden. Damit die Bundesregierung ihrer menschen- und völkerrechtlichen Verantwortung nachkommt, muss diese Logik von Genehmigungen umgekehrt werden! Erst wenn tatsächlich keine Gefahr besteht, dass mit den gelieferten Waffen Menschen- oder Völkerrecht verletzt werden könnten oder das friedliche Zusammenleben der Völker gefährdet wird, darf in weiteren Schritten eine Exportgenehmigung überhaupt weiter geprüft werden.

Schluss mit der Abwägung! Die Bundesregierung schadet ihrer Glaubwürdigkeit, wenn sie weiter an einer Genehmigungspolitik der Interessenabwägung festhält, statt ihren eigenen und den europäischen Werten sowie ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen den absoluten Vorrang zu geben.

Für Transparenz und Kontrolle! Sie, als Mitglied des Bundestages müssen in der Lage sein, die Entscheidungen der Exekutive nachzuvollziehen und zu kontrollieren, denn das ist ihr verfassungsgemäßer Auftrag. Die Bundesregierung muss ihre Exportgenehmigungen anhand der festzulegenden, strengen Kriterien begründen und zeitnah darüber berichten. Ein Verbandsklagerecht muss der Zivilgesellschaft ermöglichen, die Rechtmäßigkeit einer Genehmigung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Bitte setzen Sie sich für ein Rüstungsexportkontrollgesetz ein. Mit meiner Bitte an Sie stehe ich nicht allein. Laut einer Umfrage von Februar 2020 befürworten im Durchschnitt 70% der Befragten ein Gesetz, das Rüstungsexporte an Länder verbietet, die Krieg führen oder sich in Krisengebieten befinden. Die Parteizuordnung hatte zwar Einfluss auf den Zustimmungswert, jedoch stimmten in allen Fällen über die Hälfte für ein solches Gesetz. Ein Drittel der Befragten sprach sich sogar dafür aus, dass Deutschland gar keine Waffen mehr exportiert.

Über eine Antwort, auch zur Veröffentlichung bestimmt, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Bitte senden Sie Ihre Antwort an meine Mailadresse [Hier werden deine Angaben automatisch eingefügt.].

 

Fragen und Antworten / Hintergrund

Warum müssen wir uns JETZT für ein Rüstungsexportkontrollgesetz einsetzen?

Der Verkauf und Erwerb von Rüstungsgütern ist nur deswegen legal, weil jedes Land gemäß Art. 51 der VN-Charta ein Recht auf Selbstverteidigung hat und militärische Gewalt als letztes Mittel als legitim gelten kann. Jedes Jahr werden jedoch Staaten mit deutschen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern beliefert, die bei strenger Auslegung der nationalen, europäischen und internationalen Regelwerke nicht beliefert werden dürften, weil sie die Menschenrechte und das Völkerrecht missachten oder in Kriege verwickelt sind. 2019 wurden mit einem Wert von über acht Mrd. Euro so viele Rüstungsexporte aus Deutschland genehmigt wie nie zuvor. Verschiedenste Initiativen setzen sich seit mindestens 20 Jahren für eine andere Rüstungsexportpolitik ein. Diese Forderung war damals richtig und sie ist es heute leider immer noch! Die bestehenden Gesetze sind nicht scharf genug formuliert und können den eigenen Interessen entsprechend ausgelegt werden. Entscheidungen über Rüstungsexporte müssen nicht gerechtfertigt werden und können nicht gerichtlich überprüft werden. Je länger dieser Zustand anhält, desto mehr Menschen werden durch deutsche Waffen sterben oder müssen vor Gewalt aus ihrer Heimat fliehen.

Warum reicht die bestehende Gesetzeslage nicht aus

Die bestehende Gesetzeslage ist einerseits kompliziert und lückenhaft, andererseits können die Rüstungsexportgenehmigungen nur im Nachhinein kontrolliert und nicht richterlich überprüft werden. Das hat dazu geführt, dass Ausnahmen zur Regel wurden und Deutschland einer der weltweit größten Waffenexporteure ist.
Rüstungsgüter werden gesetzlich unterschieden in „Kriegswaffen“ und „sonstige Rüstungsgüter“. Die Herstellung und das „in Verkehr bringen“ von „Kriegswaffen“ gemäß Grundgesetzartikel 26, Abs. 2 ist grundsätzlich verboten. Die Bundesregierung kann aber auf Grundlage des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKontrG) Ausnahmegenehmigungen erteilen. Der Export „Sonstiger Rüstungsgüter“ ist gemäß Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung (AWV) wiederum grundsätzlich erlaubt, es sei denn, er ist explizit verboten.
Auf europäischer Ebene gilt der Gemeinsame Standpunkt der EU. Zudem hat Deutschland den Internationalen Vertrag über den Waffenhandel (ATT) unterzeichnet. Beide Dokumente sind rechtlich verbindlich, aber nicht justiziabel, d.h., ihre Einhaltung kann nicht gerichtlich eingeklagt oder überprüft werden.
Darüber hinaus dienen die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, als Entscheidungsgrundlage, die auf dem Papier zwar gute Ansätze beinhalten, aber rechtlich nicht verbindlich sind.

Die Bundesregierung entscheidet über politisch sensible Rüstungsexporte im geheimtagenden Bundessicherheitsrat, für alle anderen Exporte ist das Bundeswirtschaftsministerium federführend. Die Genehmigungsentscheidungen gelten als „Bereich der exekutiven Eigenverantwortung“, auf die der Bundestag keinen Einfluss ausüben kann und darf. Über die erteilten Genehmigungen wird zwar im Nachhinein berichtet, diese müssen jedoch nicht begründet werden. Der Bundestag ist somit nicht in der Lage, die Arbeit der Regierung wirksam zu kontrollieren. Entsprechend ist auch eine öffentliche Kontrolle praktisch unmöglich und kann, wenn überhaupt, nur im Nachhinein erfolgen. Eine richterliche Kontrolle der Genehmigungsentscheidungen ist ausgeschlossen, da hier weder der Bundestag noch die Zivilgesellschaft klageberechtigt sind.

Was soll in dem Rüstungsexportkontrollgesetz geregelt werden?

Das Rüstungsexportkontrollgesetz ist das einzige Ausführungsgesetz des Art. 26, Abs. 2 GG. Es hebt die Unterscheidung von „Kriegswaffen“ und „sonstigen Rüstungsgütern“ auf und sieht ein grundsätzliches Verbot von Rüstungsexporten vor. D.h., in zu begründenden Ausnahmefällen können einzelne Rüstungsexporte möglich sein. Alle beabsichtigten Rüstungsexporte, egal in welches Land, müssen den gleichen eindeutigen, strengen und einklagbaren Prüfkriterien unterworfen werden. Jede Exportgenehmigung muss anhand dieser Kriterien begründet werden. Das Gesetz schafft ein absolutes Exportverbot für Kleinwaffen gemäß der Definition der Vereinten Nationen für „Kleine und Leichte Waffen“ sowie für die dazugehörigen Teile und Munition. Zudem wird die Vergabe von Lizenzen zum Nachbau deutscher Waffen absolut verboten. Rüstungsgüter werden nicht an Staaten exportiert, die die Menschenrechte oder das Völkerrecht verletzen, Krieg führen oder sich in Krisengebieten befinden. Staatliche Kreditausfallgarantien für Rüstungsexporte (Hermesbürgschaften) werden nicht mehr erteilt.

Was geschieht mit den Arbeitsplätzen, wenn infolge eines strengen Rüstungsexportkontrollgesetzes weniger Rüstungsgüter exportiert werden dürfen?

Um Arbeitsplätze, Know-how und technologische Fähigkeiten in Deutschland langfristig zu erhalten, muss so früh wie möglich von Unternehmen und Politik in Rüstungskonversion investiert werden. Konversion bedeutet, dass die Produktion von militärischen Gütern auf zivile und nachhaltige Produkte umgestellt wird. Konversionsstrategien müssen langfristig politisch und finanziell unterstützt werden (z.B. durch Einrichtung eines Konversionsfonds) und lokal angepasst mit den Unternehmen, Gewerkschaften und den Arbeitnehmer*innen umgesetzt werden.

Wer sind die Initiatoren der Aktion?

Initiatoren der Aktion sind die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und das Netzwerk Friedenskooperative.

Das Kampagnenbündnis „Aktion Aufschrei –Stoppt den Waffenhandel!“ hat sich 2011 gegründet und ist mit über 100 Organisationen und Initiativen aus der Friedensbewegung, Zivilgesellschaft und Kirche das größte zivilgesellschaftliche Bündnis gegen die deutsche Rüstungsexportpolitik. Organisatorisch getragen wird die Kampagne durch den sog. "Trägerkreis" dem u.a. Brot für die Welt, pax christi, Ohne Rüstung Leben, DFG-VK und die NaturFreunde Deuschland angehören.

Zusammengefunden haben sich die Organisationen mit dem Ziel deutsche Rüstungsexporte in Kriegs-und Krisenregionen und an menschenrechtsverletzende Staaten zu stoppen und langfristig Waffenexporte nur noch in begründungspflichtigen Ausnahmen zu erlauben. Mit der Forderung nach einem Rüstungsexportkontrollgesetz soll dieses grundsätzliche Verbot sowie die strengen und rechtsverbindlichen Prüfkriterien für Ausnahmegenehmigungen festgeschrieben werden.

Weitere Infos unter www.aufschrei-waffenhandel.de.


Wie lange geht die Aktion?

Der Briefaktion wird bis zur Bundestagswahl 2021 online sein.

Was mache ich mit der Antwortmail der Abgeordneten?

Wenn Sie Antworten der Abgeordneten auf diesen Brief erhalten, senden Sie diese bitte an s.weipert@paxchristi.de. Wir werden die Antworten anonym auswerten und eine Stellungnahme dazu veröffentlichen. Vielen Dank.