Antwort von Uwe Schummer (CDU/CSU)
am 10.6.2020
offen formuliert


Sehr geehrter Herr Huneus,  

die Bewaffnung von Drohnen ist ein komplexes Thema. Die parlamentarischen Beratungen stehen noch ganz am Anfang. So gibt es zum heutigen Stand auch noch keinen Zeitplan zum parlamentarischen Vorgehen. Jedoch finden zurzeit erste Gespräche statt. So gab es vor einigen Tagen eine Paneldiskussion im Bundesministerium der Verteidigung zu dieser Thematik.   

Auf der einen Seite sind tausende von Soldaten im Rahmen der UN und der NATO für Friedensdienste unterwegs, um Menschen vor Terror zu schützen. Auch deren Leben muss uns wichtig sein. Auf der anderen Seite gilt es, jeden Angriffskrieg zu ächten. In diesem Spannungsfeld – Kriege verhindern und robuste Einsätze unserer friedenssichernden Soldaten unterstützen – befinden wir uns. Sicher ist, dass ich auch Ihre Hinweise miteinbringen werde; aber auch die anderen Argumente müssen wir sehen. Auf eines können wir stolz sein: Heute geht nicht Krieg, sondern Frieden von deutschem Boden aus. Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich Glück, Gesundheit und Gottes Segen.  

Es grüßt herzlich
Uwe Schummer MdB

Antwort mit Stand 06-08-2020

 

Übersicht der Antworten der CDU/CSU-Fraktion  

Nr

Datum

MDB                             

Fraktion

Standpunkt

1

10.06.

Uwe Schummer

CDU/CSU

offen formuliert

2

10.06.

Elisabeth Motschmann

CDU/CSU

für die Bewaffnung

3

08.06.

Sebastian Brehm

CDU/CSU

für die Bewaffnung

4

09.06.

Felix Schreiner

CDU/CSU

Standardisierte Antwort eher für die Bewaffnung

5

08.06.

Dr. Carsten Brodesser

CDU/CSU

Standardantwort offen formuliert

6

10.06.

Norbert Aktenkamp

CDU/CSU

eher für die Bewaffnung

7

08.06.

Ralph Brinkhaus

CDU/CSU

für die Bewaffnung

8

09.06.

Jan Metzler

CDU/CSU

Hinweis auf spätere Antwort

9

11.06.

Fritz Güntzler

CDU/CSU

für die Bewaffnung

10

15.06.

Dr. Michael Meister

CDU/CSU

für die Bewaffnung

11

12.06.

Nikolas Löbel

CDU/CSU

für die Bewaffnung

12

10.06.

Thomas Rachel

CDU/CSU

für die Bewaffnung

13

01.08.

Axel Müller

CDI/CSU

Aktwortet nur bei Angabe der vollen Adresse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr

Datum

MDB

Fraktion

Standpunkt

1

10.06.

Uwe Schummer

CDU/CSU

offen formuliert

Sehr geehrter Herr Hxxxxx,

hiermit sende ich Ihnen die Antwort von Uwe Schummer MdB.

Mit besten Grüßen

Julian Schwerdt

 

"Sehr geehrter Herr Huneus,

 

die Bewaffnung von Drohnen ist ein komplexes Thema. Die parlamentarischen Beratungen stehen noch ganz am Anfang. So gibt es zum heutigen Stand auch noch keinen Zeitplan zum parlamentarischen Vorgehen. Jedoch finden zurzeit erste Gespräche statt. So gab es vor einigen Tagen eine Paneldiskussion im Bundesministerium der Verteidigung zu dieser Thematik. 

 

Auf der einen Seite sind tausende von Soldaten im Rahmen der UN und der NATO für Friedensdienste unterwegs, um Menschen vor Terror zu schützen. Auch deren Leben muss uns wichtig sein. Auf der anderen Seite gilt es, jeden Angriffskrieg zu ächten. In diesem Spannungsfeld – Kriege verhindern und robuste Einsätze unserer friedenssichernden Soldaten unterstützen – befinden wir uns. Sicher ist, dass ich auch Ihre Hinweise miteinbringen werde; aber auch die anderen Argumente müssen wir sehen. Auf eines können wir stolz sein: Heute geht nicht Krieg, sondern Frieden von deutschem Boden aus. Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich Glück, Gesundheit und Gottes Segen.

 

Es grüßt herzlich

Uwe Schummer MdB"

 

 

 

 

 

Nr

Datum

MDB

Fraktion

Standpunkt

2

10.06.

Elisabeth Motschmann

CDU/CSU

für die Bewaffnung

Sehr geehrter Herr Lxxxx,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Juni 2020 in dem Sie sich gegen eine Bewaffnung von Drohnen von der Bundeswehr aussprechen. Gerne möchte ich dazu Stellung nehmen.

Ich verstehe, dass die Bewaffnung von Drohnen eine sensible Angelegenheit ist. In der Vergangenheit haben im Hinblick auf dieses Thema oft negative Schlagzeilen die Berichterstattung dominiert. Grundsätzlich geht es bei der Debatte für oder gegen die Bewaffnung von Drohnen aber um die Frage, wie wir die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in den verschieden Einsätzen bestmöglich schützen können. Auch wenn das Thema umstritten ist, so gilt doch, dass die Bewaffnung der Drohnen ethisch, völkerrechtlich und politisch geboten ist, wenn wir damit unsere Soldatinnen und Soldaten schützen können.

Die Bundeswehr setzt tagtäglich ihr Leben für unsere Sicherheit ein. Deshalb müssen wir im Umkehrschluss die Bundeswehr mit der benötigten militärischen Infrastruktur und neuen Technologien ausstatten, damit sie ihre Arbeit bestmöglich ausführen kann.  Aufklärungsdrohnen sind beispielsweise schon heute ein wichtiger Baustein unserer Einsatzkonzepte.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält es für richtig und wichtig, eine Bewaffnung von Drohnen zu realisieren. In Abstimmung mit den Verteidigungspolitikern der SPD ist das Bundesverteidigungsministerium beauftragt worden, diese Debatte zu führen. Dazu fanden bereits mehrere Veranstaltungen – auch mit Übertragung per Webstream -  statt, auf denen die Thematik aus politischer, militärischer, ethischer und rechtlicher Sicht debattiert wurde. Somit erfüllen wir nicht nur die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags, sondern bereiten diese Entscheidung auch mit der gebotenen Sorgfalt vor.

Die Kritik der mangelhaften Differenzierbarkeit zwischen Zivilisten und Soldaten ist verkürzt und wird der Komplexität des Themas nicht gerecht. Es gibt viele Argumente, die den Einsatz bewaffneter Drohnen gerade aus Aspekten des Diskriminierungsgebots und der Verhältnismäßigkeit sinnhaft machen. Dazu gehört, dass je nach Situation Entscheidungen am Boden und nach langer Beobachtungszeit deutlich fundierter und mit geringerer Fehlerrate getroffen werden können. Auch gilt es nicht zu vergessen, dass Drohnen wie Flugzeuge von Menschen geflogen und bedient werden - nur eben von einem anderen Ort.

Unverrückbar bleibt selbstverständlich der Grundsatz bestehen, dass deutsche Streitkräfte immer entsprechend der Vorgaben des Grundgesetzes und des Völkerrechts eingesetzt werden. Dazu zählt auch die Mandatierung durch den Deutschen Bundestag. Denn der Einsatz von bewaffneten Drohnen kann nur im Rahmen dieser Vorgaben erfolgen.

Niemand kann sich darüber freuen, dass der Einsatz von bewaffneten Drohnen für die Verteidigung unserer Soldatinnen und Soldaten überhaupt notwendig ist. Auch ich wünschte, dass es möglich ist, Frieden zu schaffen ohne Waffen. Leider ist das in der augenblicklichen Situation nicht verantwortbar.

Nun wünsche ich Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Motschmann MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin T: (030) 22 7 73738 F: (030) 227 76738 elisabeth.motschmann@bundestag.de

 

 

 

 

 

Nr

Datum

MDB

Fraktion

Standpunkt

3

08.06.

Sebastian Brehm

CDU/CSU

für die Bewaffnung

Sehr geehrte Frau Kxxxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. Juni zum Thema Drohnen.

Gerne möchte ich Ihnen antworten.

Die Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen ist wichtig für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.

Der Verteidigungsausschuss hat die Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen beschlossen und das Thema im Plenum debattiert.

Damit leisten wir einen entscheidenden Beitrag für die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Hier für den bestmöglichen Schutz zu sorgen, ist Ausdruck der Verantwortung des Parlaments. Aufklärungsdrohnen sind schon heute ein wichtiger Baustein unserer Einsatzkonzepte.

Grundsätzlich sind Drohnen wie die HERON TP Luftfahrzeuge, die nicht von einem Piloten an Bord, sondern einem Piloten am Boden ferngesteuert werden. Eine Drohne wird also von einem Menschen bedient. Daher sollten wir die Beschaffung von Drohnen auch nicht mit anderen Maßstäben bewerten als die Beschaffung von Kampfflugzeugen.

Drohnen liefern Aufklärungsergebnisse in vielen Fällen besser als Flugzeuge, weil sie erheblich länger über einem Einsatzgebiet verweilen können. So können beispielsweise mögliche Hinterhalte frühzeitig erkannt werden. Die neue Drohne HERON TP, über die wir diese Woche entschieden haben, verfügt über eine leistungsfähige Aufklärungssensorik.

Darüber hinaus besteht die technische Möglichkeit diese Drohnen zu bewaffnen, sollte die Notwendigkeit bestehen. Dadurch erhalten wir künftig die Möglichkeit, Gefahren mit der Drohne nicht nur aufzuklären, sondern nötigenfalls auch mit einem Waffeneinsatz zum Schutz unserer Soldaten einzugreifen.

Drohnen dienen auch und vor allem einer präziseren Zielauswahl und tragen damit dazu bei, Kollateralschäden und Leid für Zivilisten zu vermeiden. Ihr Einsatz ist daher in vielen Fällen sinnvoll – auch ein bewaffneter Einsatz.

Vor allem aber ändern sich durch die Beschaffung einer neuen Technologie weder unsere moralischen Maßstäbe noch unsere rechtlichen Rahmenbedingungen.

Schließlich steht fest, dass jeder bewaffnete Einsatz Auslandseinsatz der Bundeswehr eine Einzelfallentscheidung des Deutschen Bundestages ist.

Herzliche Grüße

Sebastian Brehm, MdB

Dipl.-Kfm., Steuerberater

Sebastian Brehm, MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel.: +49 (0)30 227-74074 Fax: +49 (0)30 227-70072 sebastian.brehm@bundestag.de www.sebastianbrehm.de

 

 

 

 

Nr

Datum

MDB

Fraktion

Standpunkt

4

09.06.

Felix Schreiner

CDU/CSU

Standardisierte Antwort eher für die Bewaffnung

Sehr geehrter Herr Wxxx,

haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Nachricht vom 05. Juni 2020. Ich habe Ihre Argumente aufmerksam gelesen und nutze sehr gerne die Gelegenheit, um näher auf die einzelnen Argumente einzugehen und Ihnen dabei meine Meinung zur möglichen Beschaffung von bewaffneten Drohen für die Bundeswehr zu schildern und diese auch zu begründen. Es trifft in der Tat zu, dass sich Bundesregierung und Parlament derzeit auch mit der möglichen Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen für die Bundeswehr beschäftigen. Im Gespräch ist der Drohnentyp Heron TP. Dabei handelt es sich um ein in Israel hergestelltes Fluggerät und die Weiterentwicklung der Heron 1, eine Aufklärungsdrohne, die die Bundeswehr bereits einsetzt. Im Gegensatz zu ihrem Vorgänger, ist die Heron TP bewaffnungsfähig und kann mit Luft-Boden-Raketen ausgestattet werden. Ich begrüße es deshalb, dass das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) die mögliche Beschaffung bewaffneter Drohen nun erneut zur Diskussion bringt. Es braucht hier in der Tat eine möglichst breite Diskussion der auch in Ihrer Nachricht erwähnten politischen, (völker-) rechtlichen und ethischen Argumente, bevor die Politik schließlich zu einer Entscheidung gelangt. Ich bin allerdings nicht der Meinung, dass diese Diskussion Corona-bedingt zu kurz kommt. Vielmehr ist es so, dass sowohl der Deutsche Bundestag als auch die interessierte Öffentlichkeit, das zeigen mir die Anfragen vieler Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren, seit geraumer Zeit über die Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr diskutieren. In Ihrer Nachricht gehen Sie auch auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ein, was zeigt, dass hier bereits frühzeitig und vor allem umfassend diskutiert und abgewogen wurde. Gerne erinnere ich in diesem Zusammenhang auch daran, dass sich bereits mehrere Bundesverteidigungsminister über Jahre mit der Thematik befasst haben. Es fand und findet also durchaus eine ausführliche Debatte statt. Auch ist mir der Verweis auf den US-Drohnenkrieg, bei dem auch ich große rechtliche Bedenken habe, zu undifferenziert. Es wird dabei suggeriert, dass die Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr unweigerlich zu gezielten Tötungen (targeted killing) führe. Das ist mir deutlich zu kurz gegriffen. Vielmehr diskutiert und entscheidet der Deutsche Bundestag entsprechend den Vorgaben des Grundgesetzes und Völkerrechts in umfassender Debatte und namentlicher Abstimmung über die Ausgestaltung eines Mandats für einen Auslandseinsatz der Bundeswehr. Dabei geht es auch um die Voraussetzungen, unter welchen tödliche Gewalt zum Einsatz gebracht werden darf. Die Art und Weise, unter welcher der Deutsche Bundestag die einzelnen Auslandseinsätze der Bundeswehr mandatiert, kommt mir in der Argumentation zu kurz. Auch ist mir die völkerrechtliche Betrachtung zu einseitig. Es wird allein auf die rechtlichen Bedenken in Bezug auf den US-Drohnenkrieg abgestellt, die ich teile. Das von der Gemeinschaft der Staaten gemachte Versprechen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern, findet hingegen gar keine Erwähnung. Für mich ist der Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz ein gewichtiges Argument bei der möglichen Beschaffung von bewaffneten Drohnen. Darüber denke ich auch bei der Mandatierung der Einsätze stets ausführlich nach. Zwar setzt die Bundeswehr beispielsweise in Mali bewaffnete Hubschrauber vom Typ „Tiger“ ein und greift in Afghanistan auf die Luftunterstützung der Alliierten zurück, um etwa Aufklärungsfahrten oder Medevac-Einsätze, also die Evakuierung verwundeter Soldatinnen und Soldaten zu schützen, jedoch stehen diese nicht durchgängig zur Verfügung. Das geht zu Lasten des Schutzes der Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Der Einsatz bewaffneter Drohnen könnte diese Fähigkeitslücke schließen. Neben einer im Vergleich zu Kampfflugzeugen besseren Aufklärung können Drohnen oftmals auch deutlich länger im Einsatzgebiet verbleiben, was den Schutz der Soldatinnen und Soldaten zusätzlich erhöhen würde. Natürlich bräuchte es auch für den Einsatz bewaffneter Drohnen genaue Vorgaben, also zum Beispiel eine akute Gefährdungslage für deutsche Soldatinnen und Soldaten. Ich halte es vor diesem Hintergrund für richtig, dass wir die Beschaffung bewaffneter Drohnen umfassend diskutieren. Herzliche Grüße Ihr Felix Schreiner Mitglied des Deutschen Bundestages

Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Deutscher Bundestag | Platz der Republik 1 | 11011 Berlin Tel.:   +49 30 227-72065 | Fax.:   +49 30 227-70066 E-Mail: felix.schreiner@bundestag.de | www.felix-schreiner.de

 

 

 

 

 

 

Nr

Datum

MDB

Fraktion

Standpunkt

5

08.06.

Dr. Carsten Brodesser

CDU/CSU

Standardantwort offen formuliert

Sehr geehrte Frau Rxxxxx, haben Sie vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Schreiben, in dem Sie sich gegen bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr aussprechen, an mich herangetreten sind. Ich habe dieses Schreiben mehrfach in wortgleicher Form erhalten.

Wie Sie richtig anführen, wird im Bundesverteidigungsministerium seit letztem Monat eine intensive Debatte über die Bewaffnung der geleasten Heron-TP-Drohnen geführt. Eine Paneldiskussion im Bundesministerium der Verteidigung bildete dabei den Start für eine breit ausgelegte gesellschaftliche Debatte.

Gerne war ich bereit, Ihre Argumente an meine zuständigen Kolleginnen und Kollegen in unserer Arbeitsgruppe für Verteidigungspolitik weiterzuleiten. Man teilte mir seitens der Arbeitsgruppe mit, dass Ihre angeführten Argumente bei den kommenden Beratungen sorgfältig berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Brodesser

_______________________

Dr. Carsten Brodesser Mitglied des Deutschen Bundestages Mitglied im Finanzausschuss Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel.: 030/227-71401 Fax: 030/227-76301 Email: carsten.brodesser@bundestag.de www.carsten-brodesser.de www.facebook.com/dr.carsten.brodesser

 

 

 

 

 

 

 

Nr

Datum

MDB

Fraktion

Standpunkt

6

10.06.

Norbert Aktenkamp

CDU/CSU

 

Sehr geehrter Herr Jxxxx, vielen Dank für Ihre e-mail, in der Sie sich gegen die Bewaffnung der Bundeswehr-Drohnen aussprechen und eine breite gesellschaftliche Debatte zu den humanitären, ethischen und völkerrechtlichen Aspekten dieses Thema anregen. Auch ich finde es wichtig, die Bewaffnung von Drohnen sehr breit zu diskutieren, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Und in der Tat hat ja, wie Sie selbst schreiben, das Bundesverteidigungsministerium selbst diese kontroverse Debatte Mitte Mai mit einer Auftaktveranstaltung unter dem Motto: „Bewaffnete Drohnen – politische, ethische und rechtliche Aspekte“ bereits angestoßen. Teilgenommen haben daran auch Vertreter aus Politik und Wissenschaft, von Kirchen und anderen Institutionen. Der Bundestag, der letztlich über die Bewaffnung der Drohnen - und später ggfs. über den defensiven Einsatz bewaffneter Drohnen - entscheiden muss, steht hier vor einer sehr schwierigen Entscheidung, die wir gut vorbereiten und dabei alle genannten Aspekte würdigen müssen: ˗ die ethischen Grundsätze und die strikte Beachtung und Kontrolle der Einsatzregeln, wie sie auch bei anderen Waffensystemen gelten, ˗ den Schutz der Soldatinnen und Soldaten und die optimale und bedarfsgerechte technische Ausstattung der Bundeswehr, besonders bei den Auslandseinsätzen wie in Mali und Afghanistan, ˗ die Sicherheit der Zivilbevölkerung, ˗ die Vorgaben des Völkerrechts, die mit Hilfe von bewaffneten Drohnen teilweise besser und effizienter erfüllt werden können als von Piloten im Flugzeug.

„Killerdrohnen“ darf es für die Bundeswehr auf keinen Fall geben.

Mir ist es sehr wichtig, dass wir im Bundestag eine verantwortungsvolle Entscheidung für den bestmöglichen Schutz und die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten und der Zivilbevölkerung treffen. Dafür setze ich mich ein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Norbert Aktenkamp

---

Norbert Altenkamp MdB Bürgermeister a.D. Mitglied im Ausschuss für Bildung und Forschung Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte Deutscher Bundestag Platz der Republik 1, 11011 Berlin Tel: 030 227-75313, Fax: 030 227-70313 norbert.altenkamp@bundestag.de Gudrun Zeitz - Wissenschaftliche Mitarbeiterin Manuela Haffke - Organisation

 








 

 

 

Sehr geehrte Frau Rxxxxxx,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail an Herrn Brinkhaus. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Wir halten es für richtig, eine Bewaffnung von Drohnen so schnell wie möglich zu realisieren. Das ist wichtig, um unseren Soldatinnen und Soldaten den - übrigens auch völkerrechtlich, verfassungsrechtlich und ethisch gebotenen - Schutz im Einsatz gewährleisten zu können.

In Abstimmung mit den Verteidigungspolitikern der SPD ist das Bundesministerium für Verteidigung beauftragt, die Debatte zu führen. Dazu fanden bereits mehrere Veranstaltungen - auch mit Übertragung per Webstream - statt, auf denen die Thematik aus politischer, militärischer, ethischer und rechtlicher Sicht debattiert wurde. Somit erfüllen wir nicht nur die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags, sondern bereiten diese Entscheidung mit der gebotenen Sorgfalt vor.

Die Kritik der mangelhaften Differenzierbarkeit zwischen Zivilisten und Soldaten ist etwas verkürzt. Es gibt viele Argumente, die den Einsatz bewaffneter Drohnen gerade aus Aspekten des Diskriminierungsgebots und der Verhältnismäßigkeit sinnhaft machen. Dazu gehört, dass je nach Situation Entscheidungen am Boden und nach ggf. langer Beobachtungszeit deutlich fundierter und mit geringerer Fehlerrate getroffen werden können. Auch gilt es nicht zu vergessen, dass Drohnen wie Flugzeuge von Menschen geflogen und bedient werden - nur eben von einem anderem Ort.

Unverrückbar bleibt selbstverständlich der Grundsatz bestehen, dass deutsche Streitkräfte immer entsprechend den Vorgaben des Grundgesetzes und des Völkerrechts eingesetzt werden. Dazu zählt auch die Mandatierung durch den Deutschen Bundestag. Denn der Einsatz von bewaffneten Drohnen kann nur im Rahmen dieser Vorgaben erfolgen.

Ihre Hinweise werde ich aber selbstverständlich gerne an Herrn Brinkhaus weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Janine Jacob

 

Dr. Janine Jacob Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Büro Ralph Brinkhaus, MdB Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Platz der Republik 1 11011 Berlin E-Mail: ralph.brinkhaus.ma01@bundestag.de

 

 

 

 

Nr

Datum

MDB

Fraktion

Standpunkt

7

08.06.

Ralph Brinkhaus

CDU/CSU

für die Bewaffnung

 

 

 

 

 

 

Nr

Datum

MDB

Fraktion

Standpunkt

8

09.06.

Jan Metzler

CDU/CSU

Hinweis auf spätere Antwort

Sehr geehrte Frau Pxxxx,

Herr Metzler bat mich, Ihnen ür Ihre Nachricht zu danken. Er wird sich schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Derzeit erreichen ihn allerdings sehr viele Anfragen. Darum bittet er sehr herzlich um Ihr Verständnis, sollte sich die Beantwortung Ihrer Email etwas verzögern.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Kundschaft Sachbearbeiterin Sekretariat

Jan Metzler MdB Ausschuss für Wirtschaft und Energie Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel. 030-227-72179 Fax. 030-227-76177 www.janmetzler.de

 

 

 

 

Nr

Datum

MDB

Fraktion

Standpunkt

9

11.06.

Fritz Güntzler

CDU/CSU

für die Bewaffnung

Sehr geehrte Frau Sxxxxxxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. Juni 2020. Darin äußern Sie Ihre Sorge über eine mögliche Bewaffnung der Heron TP.

Die Beschaffung der bewaffnungsfähigen Drohnen war ein wichtiger Schritt für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Damit leisten wir einen entscheidenden Beitrag für die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Hier für den bestmöglichen Schutz zu sorgen, ist Ausdruck der Verantwortung des Parlaments. Aufklärungsdrohnen sind schon heute ein wichtiger Baustein unserer Einsatzkonzepte.

Grundsätzlich sind Drohnen wie die HERON TP Luftfahrzeuge, die nicht von einem Piloten an Bord, sondern einem Piloten am Boden ferngesteuert werden. Eine Drohne wird also von einem Menschen bedient. Sie liefern Aufklärungsergebnisse in vielen Fällen besser als Flugzeuge, weil sie erheblich länger über einem Einsatzgebiet verweilen können. So können beispielsweise mögliche Hinterhalte frühzeitig erkannt werden. Die Drohne HERON TP verfügt über eine leistungsfähige Aufklärungssensorik.

Darüber hinaus besteht die technische Möglichkeit diese Drohnen zu bewaffnen, sollte die Notwendigkeit bestehen. Dadurch erhalten wir künftig die Möglichkeit, Gefahren mit der Drohne nicht nur aufzuklären, sondern nötigenfalls auch mit einem Waffeneinsatz zum Schutz unserer Soldaten einzugreifen.

Drohnen dienen auch und vor allem einer präziseren Zielauswahl und tragen damit dazu bei, Kollateralschäden und Leid für Zivilisten zu vermeiden. Ihr Einsatz ist daher in vielen Fällen sinnvoll.

Vor allem aber ändern sich durch die Beschaffung einer neuen Technologie weder unsere moralischen Maßstäbe noch unsere rechtlichen Rahmenbedingungen. Schließlich steht fest, dass jeder bewaffnete Einsatz Auslandseinsatz der Bundeswehr eine Einzelfallentscheidung des Deutschen Bundestages ist.

Zur Bewaffnung der Heron TP ist zwingend ein weiterer Bundestagsbeschluss erforderlich, der mit eine umfangreichen Debatte verbunden sein wird. In der Öffentlichkeit wird die aus meiner Sicht dringend notwendige Debatte bereits geführt.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Güntzler, MdB   

 

 

 

 

 

 

 

Nr

Datum

MDB

Fraktion

Standpunkt

10

15.06.

Dr. Michael Meister

CDU/CSU

für die Bewaffnung

Guten Tag, Herr N********,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir halten es für richtig, eine Bewaffnung von Drohnen so schnell wie möglich zu realisieren. Das ist wichtig, um unseren Soldaten den - übrigens auch völkerrechtlich, verfassungsrechtlich und ethisch gebotenen - Schutz im Einsatz gewährleisten zu können.

In Abstimmung mit den Verteidigungspolitikern der SPD ist das BMVg beauftragt, die Debatte zu führen. Dazu fanden bereits mehrere Veranstaltungen – auch mit Übertragung per Webstream – statt, auf denen die Thematik aus politischer, militärischer, ethischer und rechtlicher Sicht debattiert wurde. Somit erfüllen wir nicht nur die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags, sondern bereiten diese Entscheidung mit der gebotenen Sorgfalt vor.

Die Kritik der mangelhaften Differenzierbarkeit zwischen Zivilisten und Soldaten ist verkürzt, wenn nicht falsch. Es gibt viele Argumente, die den Einsatz bewaffneter Drohnen gerade aus Aspekten des Diskriminierungsgebots und der Verhältnismäßigkeit sinnhaft machen. Dazu gehört, dass je nach Situation Entscheidungen am Boden und nach ggf. langer Beobachtungszeit deutlich fundierter und mit geringerer Fehlerrate getroffen werden können. Auch gilt es nicht zu vergessen, dass Drohnen wie Flugzeuge von Menschen geflogen und bedient werden - nur eben von anderem Ort.

Unverrückbar bleibt selbstverständlich der Grundsatz bestehen, dass deutsche Streitkräfte immer entsprechend den Vorgaben des Grundgesetzes und des Völkerrechts eingesetzt werden. Dazu zählt auch die Mandatierung durch den Deutschen Bundestag. Denn der Einsatz von bewaffneten Drohnen kann nur im Rahmen dieser Vorgaben erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Meister, MdB

 




 

Nr

Datum

MDB

Fraktion

Standpunkt

11

12.06.

Nikolas Löbel

CDU/CSU

für die Bewaffnung

Sehr geehrter Herr Reger,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr. Ich will Ihnen gerne antworten, denn das Thema Drohnen ist keines, das in ein Schwarz-Weiß-Schema passt.

Mit der Beschaffung und dem Einsatz von Drohnen leisten wir einen Beitrag für die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Hier für den bestmöglichen Schutz zu sorgen, ist Ausdruck der Verantwortung des Parlaments.

Grundsätzlich sind Drohnen die nicht von einem Piloten an Bord, sondern von einem Piloten am Boden ferngesteuert werden. Eine Drohne wird also von einem Menschen bedient. Daher sollten wir die Beschaffung von Drohnen auch nicht mit anderen Maßstäben bewerten als die Beschaffung von Kampfflugzeugen.

Aufklärungsdrohnen sind schon heute ein wichtiger Baustein unserer Einsatzkonzepte:

Drohnen liefern Aufklärungsergebnisse in vielen Fällen besser als Flugzeuge, weil sie erheblich länger über einem Einsatzgebiet verweilen können. So können beispielsweise mögliche Hinterhalte frühzeitig erkannt werden. Über die Aufklärung hinaus besteht über die Möglichkeit zur Bewaffnung der Drohnen nötigenfalls der Schutz unserer Soldaten unter Waffeneinsatz, das haben Sie ja völlig richtig so beschrieben.

Drohnen dienen auch und vor allem einer präziseren Zielauswahl und tragen damit dazu bei, Kollateralschäden und Leid für Zivilisten zu vermeiden. Ihr Einsatz ist daher in vielen Fällen sinnvoll - auch ein bewaffneter Einsatz.

Was ich betonen möchte, und hier ist Ihre Argumentation nur Mutmaßung und sicher nicht stichhaltig: Mit der Drohnen-Technologie verändern sich weder unsere moralischen Maßstäbe (siehe oben: sie werden immer noch von Menschen gesteuert bzw. die entsprechenden Befehle sind menschengemacht), noch ändern sich unsere rechtlichen Rahmenbedingungen: Jeder bewaffnete Einsatz der Bundeswehr ist eine Einzelfallentscheidung des Deutschen Bundestages.

Herzliche Grüße

Ihr

Nikolas Löbel MdB

 

 

 

Nr

Datum

MDB

Fraktion

Standpunkt

12

10.06.

Thomas Rachel

CDU/CSU

 

Sehr geehrte Frau H*******,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die Debatte über die die Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen ansprechen.

Gerne habe ich mich mit Ihrem Anliegen auch an die verteidigungspolitischen Experten der CDU/CSU Bundestagsfraktion gewandt.

Drohnen können wichtig sein, um unseren Soldaten den - übrigens auch völkerrechtlich, verfassungsrechtlich und ethisch gebotenen - Schutz im Einsatz gewährleisten zu können.

In Abstimmung mit den Verteidigungspolitikern des Koalitionspartners SPD sei das Bundesministerium der Verteidigung beauftragt, die Debatte zu führen. Dazu fanden bereits mehrere Veranstaltungen – auch mit Übertragung per Webstream - statt, auf denen die Thematik aus politischer, militärischer, ethischer und rechtlicher Sicht debattiert wurde. Somit werden nicht nur die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags erfüllt, sondern diese Entscheidung wird mit der gebotenen Sorgfalt vorbereitet.

Es gibt viele Aspekte, die den Einsatz bewaffneter Drohnen gerade aus Aspekten der Verhältnismäßigkeit sinnvoll machen können. Dazu gehört, dass je nach Situation Entscheidungen am Boden und nach ggf. langer Beobachtungszeit deutlich fundierter und mit geringerer Fehlerrate getroffen werden können.

Auch gilt es nicht zu vergessen, dass Drohnen wie Flugzeuge von Menschen geflogen und bedient werden - nur eben von einem anderen Ort.

Sehr geehrte Frau Hasenbein, unverrückbar bleibt für mich selbstverständlich der Grundsatz bestehen, dass deutsche Streitkräfte immer entsprechend den Vorgaben des Grundgesetzes und des Völkerrechts eingesetzt werden. Dazu zählt auch die Mandatierung durch den Deutschen Bundestag. Denn der Einsatz von bewaffneten Drohnen kann nur im Rahmen dieser Vorgaben erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Rachel MdB

 

 

 


Nr

Datum

MDB

Fraktion

Standpunkt

13

01.08.

Axel Müller

CDI/CSU

Aktwortet nur bei Angabe der vollen Adresse

Sehr geehrter Herr D********,

vielen  Dank für Ihre Nachricht an Herrn MdB Axel Müller, deren Eingang ich Ihnen gerne bestätige.

Bitte beachten Sie, dass E-Mails nur dann weiter bearbeitet werden, wenn die E-Mail mit Namen UND kompletter Anschrift versehen ist, damit der/die Absender/in eindeutig zugeordnet werden kann.

Sie werden sicher verstehen, dass wir in der gegenwärtigen Ausnahmesituation im Zusammenhang mit der Corona-Krise unsere Kommunikationskapazitäten auf den eigenen Wahlkreis konzentrieren müssen, aus dem Herrn Abgeordneten Müller ebenfalls eine Fülle an Nachrichten und Zuschriften erreichen. Bitte teilen Sie uns die noch fehlenden Angaben mit.

Wir möchten vorsorglich noch darauf hinweisen, dass uns momentan sehr viele exakt gleichlautende Mails wie die Ihre erreichen und daher auch keine individuellen Antworten erfolgen werden.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Sabine Wiesinger Büro Axel Müller, MdB